Unser Höltinghausen soll seinen Namen daher erhalten haben, dass in frühen Zeiten
ein Holzgericht abgehalten wurde. Es waren reichlich Waldungen im Mittelalter vorhanden. Das Holzgericht (Holzdinge, Holting, Hölting oder Holzgedinge genannt ) war im Spätmittelalter und der Neuzeit ein Gericht über Holz- oder Forstangelegenheit und Nutzunggsrechte der Markgenossen an einem Markwald. Die Markgenossenschaft bestand oft aus mehreren Dörfer. Auf dem jährlichen Gerichtstag (landschaftlich Märkerding, Wahlding, Thing oder Taiding genannt) versammelten sich die Schöffen der einzelnen Orte, sprachen unter einem Holzrichter Recht und wählten den Schutzvogt, der den Vorsitz im Gericht führte und die Markgenossenschaft nach außen vertrat.
Holt – Thing – Hus = Holz – Gericht – Wohnen = Höltinghausen
Als Ding (auch Thing kommt aus dem germanisch, altnordisch, neuisländisch: ping, dän./norw./schwed.:Ting wurden Volks- und Gerichtsversammlungen nach altem germanischen Recht. Der Ort oder Platz, an dem eine solche Versammlung abgehalten wurde, hieß Thingplatz oder Thingstätte und lag häufig etwas erhöht oder unter einem Baum (Gerichtslinde), jedoch immer unter freien Himmel.
Schon Tacitus erwähnte, das die Feldmark unter den Bauern per Losverfahren aufgeteilt wurde. Urkundliche Überlieferungen über Markgenossenschaften gibt es seit der Karolingerzeit. Seit dem Hochmittelalter gerieten viele Markgenossenschaft unter Druck der benachbarten adligen Herren; die meisten wurden im Laufe der Zeit aufgelöst und die ehemaligen Mitglieder gerieten in grundherrliche Abhängigkeit.
Eine Markenrolle, auch Markordnung, ist ein mittelalterliches Rechtdokument, das die Gerechtsame und Pflichten der Markgenossen eines gemeinschaftliche bewirtschafteten Markwald oder Gemarkung untereinander und gegenüber dem Landesherrn regelte.
Festgeschrieben wurden z.B. der Anteil des Holzes, das pro Hof geschlagen werden durfte, oder die Anzahl der eingetriebenen Schweine ( sie frühere Weideberechtige aus Halen und Höltinghausen im Baumweg von 1872), die sich im Wald von Eicheln und Bucheckern ernähren durfte. Der Landesherr sorgte im Gegenzug für geleistete Abgaben für den Schutz des Markwalds und stellte zur Schlichtung von Streitigkeiten einen Kellner oder Holzrichter.
Es soll früher eine adlige Burg in Höltinghausen bestanden haben, die Fundamente sollen damals bloßgelegt worden sein. Drei Bauern werden als die Abkömmlinge des Junkers bezeichnet, Claus, Albers und Otten, sie wohnen auf den alten Burggründen.
Die Bauernschaft Höltinghausen ist wahrscheinlich um 1400 durch Abspaltung von
Halen entstanden. In die Geschichte tritt der Ort um 1360 mit dem Namen Westerhalen ein. 1412 taucht zum erstenmal der Name Höltinghausen (Old.UB 5.583) auf. Es gab unterschiedliche Schreibweisen 1417 Holtinghus, 1427 Holtinchusen, 1428 Holtinghusen, 1435 Holtingehusen, 1448 Holteghusen.
Die Übertragung ins Hochdeutsche macht daraus schießlich Höltinghausen.
Quellen: Deutsch Wikipedia, Factolex.com.
Ludwig Strackerjan: Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg 1-2,
Band 2, Oldenburg 1909, Seite 342-343.