Zeitensprung 15

Nachrichten für Stadt und Land

1.4.1884

Der Handelsmann J.H.J. M. zu Höltinghausen war am 6. Febr. d. J. vom Schöffengericht in eine Gefängnisstrafe von 14 Tagen verurtheilt, weil derselbe überführt erachtet worden, anfangs September v. J. ein Reh, von dem er wußte, daß es mittels einer strafbaren Handlung, nämlich eines Jagdvergehens erlangt war, seines Vortheils wegen angekauft zu haben. Vergehen gegen §259 des St.G.B. Der Angeklagte hatte gegen solches Urtheil Berufung eingelegt, allein diese wurde verworfen.