Zeitensprung 3

„Oldenburger Zeitung für Volk und Heimat“

Cloppenburg, 16. Oct.. 1876

„Ein Dienstmädchen von hier, X.Y.,  welches sich in der letzten Zeit bei ihren Eltern in Höltinghausen aufgehalten, wurde vorige Woche verhaftet, da sie dringend verdächtig ist, ihr uneheliches Kind getötet zu haben. Die Leiche des Kindes ist dann auch vorgestern auf einem Kartoffelacker ausgegraben worden. Das Gericht sagt, es sei dies Kind schon das dritte, was die unnatürliche Mutter bei Seite geschafft habe.“

XY: Name ist bekannt.

 

 

Corona-Notbremse des Bundes ab 24. Mai außer Kraft

Im Landkreis Cloppenburg tritt die Corona-Notbremse des Bundes samt Maßnahmen am Montag (24. Mai) außer Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Nds. Corona-Verordnung wieder. Grundlage ist, dass der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Cloppenburg seit fünf Werktagen unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.

Daher wird ab Pfingstmontag 0.00 Uhr die Ausgangssperre aufgehoben. Weiter gelten folgende neue Regelungen für den Landkreis Cloppenburg:

Kontaktregelungen

  • Ein Haushalt plus zwei weitere Personen eines anderen Haushalts dürfen sich treffen.
  • Kinder unter 14 Jahren aus den beiden Haushalten sowie Genesene und vollständig Geimpfte werden nicht mitgezählt.
  • Zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt.

Gastronomie

  • Die Außengastronomie darf mit Hygienekonzept öffnen.
  • Es gibt eine Sperrstunde ab 23 Uhr.
  • Erforderlich ist ein negativer Testnachweis.

Körpernahe Dienstleistungen

  • Es muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden.
  • Wenn die Maske nicht durchgehend getragen werden kann, dann ist ein negativer Testnachweis erforderlich.

Einzelhandel

  • Auch der über die notwendige Grundversorgung hinausgehende Einzelhandel kann wieder öffnen.
  • In Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 200 Quadratmetern ist je nach Entscheidung der Betreiber ein Einkauf zum einen nach vorheriger Testung, zum anderen aber auch nach Terminvereinbarung möglich (Click and Meet).
  • Der Zugang zu Geschäften mit mehr als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche ist nur mit Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung zulässig.
  • Zudem haben die Betreiber der Läden die Personenzahlen unter Berücksichtigung der Größe der Verkaufsfläche zu begrenzen.
  • Die Testpflicht gilt nicht für Geschäfte der Grundversorgung (z. B. Supermärkte).

Tourismus

Beherbergungsbetriebe dürfen unter Beachtung folgender Punkte nun auch für touristische Zwecke wieder öffnen:

  • Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 Prozent belegt werden.
  • Für Ferienwohnungen und -häuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre, um die An- und Abreise zu entzerren.
  • Ein negativer Testnachweis ist bei der Anreise und anschließend mindestens zweimal pro Woche erforderlich.

Sport

Sportanlagen sind geöffnet mit erhöhten Anforderungen an das Hygienekonzept. Turn- und Sporthallen, Duschen und Umkleidekabinen bleiben weiterhin geschlossen.

Drinnen:

  • Nur unter Beachtung der aktuellen Kontaktbeschränkungen erlaubt.
  • Erwachsene und Trainer/Betreuer benötigen einen negativen Testnachweis.

Draußen:

  • Kontaktsport ist für maximal 30 Kinder/Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren zzgl. der betreuenden Personen in festen Gruppen möglich. Vollständig Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
  • Zulässig für wechselnde Personengruppen bis einschließlich 18 Jahren ist ausschließlich kontaktfreier Sport unter Einhaltung des Mindestabstands von 2 Metern oder wenn je Person eine Fläche von 10 qm zur Verfügung steht.
  • Negativ getestete Erwachsene dürfen im Freien kontaktlosen Sport treiben, sofern ein Abstand von jeweils 2 Metern eingehalten wird oder je Person eine Fläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung steht. Kontaktsport dürfen Erwachsene im Freien nur unter Einhaltung der Kontaktregelungen treiben, also mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts, wobei die zugehörigen Kinder bis einschließlich 14 Jahren, Genesene und vollständig Geimpfte nicht mitzählen.

Nutzung von Schwimmhallen: nur zur Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkursen sowie zur Durchführung von Reha-Maßnahmen. Erwachsene und Trainer/Betreuer benötigen einen negativen Testnachweis.

Kultur und Freizeit

Zoos, Tierparks und botanische Gärten können bis zu einer 50-prozentigen Kapazitätsgrenze ohne Test besucht werden. Geöffnet werden können dann jedoch nur die Außenbereiche. Sollen auch Innenräume geöffnet werden, gilt für alle nicht vollständig geimpften oder genesenen Besucher eine Testpflicht.

Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser und Kinos unter freiem Himmel dürfen unter folgenden Bedingungen öffnen:

  • Ausschließlich Sitzveranstaltungen (mit Abstand) mit maximal 250 Personen
  • Negativer Testnachweis erforderlich
  • Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske außerhalb des Sitzplatzes

Hinweis zu den Testungen

Wenn laut Verordnung ein negativer Testnachweis erforderlich ist, dann sind PCR-Tests, Schnelltests (z. B. in Testcentern, Apotheken und Arztpraxen) und Selbsttests erlaubt. Bei den Selbsttests ist wichtig, dass sie unter fachkundiger Aufsicht durchgeführt werden. Das ist mittlerweile zum Beispiel in vielen Geschäften des Einzelhandels möglich. Auch der Arbeitgeber darf einen Test beaufsichtigen. Es ist immer eine schriftliche oder digitale Bescheinigung über das negative Testergebnis erforderlich. Dieser Nachweis darf dann 24 Stunden verwendet werden. Personen, die als genesen oder als vollständig geimpft zählen, benötigen keinen Testnachweis.

Quelle https://lkclp.de/aktuelles-presse/pressemitteilungen.php

Zeitensprung 2

„Oldenburger Zeitung für Volk und Heimat“ vom 13.07.1875

Emstek, 3. Juli

„Am Nachmittag des 29. Juni wüthete in hiesiger Gegend ein furchtbares Gewitter. Der Blitz fuhr in die Windmühle zu Höltinghausen, zertrümmerte den einen Flügel, zerriß die Achse, fuhr dann zerstörend in das Getriebe und bahnte sich durch die Mauer einen Weg ins Freie. Der angerichtete Schaden wird auf 6000 M. geschätzt. – In Echterholte wurde eine Eiche zertrümmert, in Garthe fuhr der Blitz in eine Heerde Schaafe; zehn lagen betäubt am Boden, erholten sich aber wieder.“

Wer sich selber über Berichte aus alten Zeiten informieren möchte, kann dies in der Landesbibliothek Oldenburg digital machen. Viel Spaß dabei.

Musikkorps tagt online

Am 14.05.2021 fand online die Generalversammlung des Musikkorps Höltinghausen statt, bei der eine sehr gute Beteiligung verzeichnet werden konnte. Viele Anwesende versammelten sich vor ihrem Laptop, um die anderen Mitglieder*innen mal wiederzusehen und sich auszutauschen. Zu Beginn der Versammlung begrüßte Heiko Thobe alle Mitglieder*innen und freute sich über die rege Beteiligung. Es konnte auf ein außergewöhnliches Jahr zurückgeblickt werden, indem kaum Proben und Auftritte stattgefunden haben. Umso mehr freuten sich alle Beteiligten über das gelungene „Musik am Dorfteich“ im September, das in guter Erinnerung geblieben ist. Auch die zuletzt durchgeführt Fotoaktion, bei der es darum ging, sich und sein Instrument möglichst kreativ in Szene zu setzen, blieb – neben anderen Aktionen während der Coronazeit – nicht unerwähnt. Es bleibt die Hoffnung auf eine baldige Besserung der Situation, um den Probenbetrieb wieder aufnehmen zu können!

Das Foto zeigt nur einen Teil der Anwesenden.

Im Laufe der Versammlung konnten folgende Personen geehrt werden:
Julia Menke, Mirea Menke, Greta Burke, Paula Gasiorowska, Merrit Schulte und Anna Wilgen erhielten eine Nadel sowie eine Urkunde für fünf Jahre Mitgliedschaft, auf 10 Jahre Mitgliedschaft kann Linus Willenbrink zurückblicken und bereits 15 Jahre im Verein sind Benedikt Willenbrink und Bettina Menke. Auf stolze 25 Jahre schließlich kommt Bärbel Rolfes. Heiko Thobe gratulierte den Geehrten und dankte ihnen für ihr Engagement.
Markus Sieverding wurde als neuer Kassenprüfer gewählt und wird im kommenden Jahr zusammen mit Thomas Wessels die Kasse prüfen. Er folgt damit auf Johannes Lameyer.
Zum Schluss der Versammlung informierte der Vorstand die Anwesenden über weitere geplante Aktion und blickte auf eine gute zukünftige Zusammenarbeit.

SV Bethen verstärkt JSG Höltinghausen/Emstek


Haben jetzt die Erweiterung der Jugendspielgemeinschaft zur kommenden Saison beschlossen (v.li.): Andreas Drzemalla und Josef Wendeln (beide SV Höltinghausen), Rainer Hülskamp und Andreas Mählmann (beide SV Emstek) sowie Andreas Schönbrunn und Ludger Buske (beide SV Bethen)

Bereits seit der Saison 2013/14 spielen die Fußball-Jugendmannschaften des SV Emstek und des SV Höltinghausen – von der C- bis hoch zur A-Jugend – als Jugend-Spielgemeinschaft. Seit der Saison 2016/17 wurde diese Kooperation zusätzlich um die Nachwuchskicker der D-Jugend erweitert. In den vergangenen Jahren hat sich die Zusammenarbeit der beiden Vereine zu einem echten Erfolgsmodell entwickelt. So spielen beispielsweise die ersten Mannschaften der B- und C-Jugend in der Bezirksliga, während die A-Jugendlichen aktuell sogar in der Landesliga angesiedelt sind.
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Musikkorps startet Fotoaktion

Auch beim Musikverein ruhen zurzeit die Proben. Damit die Instrumente jedoch nicht einstauben, erhielten die Mitglieder*innen die Aufgabe, sich und ihr Instrument möglichst kreativ in Szene zu setzen. So wurde eine Trompete zum Fernrohr oder Wagenheber, eine Klarinette zum Kerzenständer, ein Saxophon zur Gießkanne oder Angel, eine Posaune zum Kartenständer und vieles mehr. Aus allen Fotos wurde eine Collage erstellt, die nun jedes Mitglied erhalten hat. Eine rundum gelungene Aktion, um die Instrumente mal wieder in die Hand zu nehmen!

Zeitensprung

An dieser Stelle werden unter der Überschrift „Zeitensprung“ in den nächsten Wochen alte Zeitungsberichte aus dem 19. und 20. Jahrhundert veröffentlicht. Manchmal zum Schmunzeln, manchmal sehr ernst und kriminell.

Aus der „Oldenburger Zeitung für Volk und Heimat“.

9.05.1876. „Am Donnerstag, den 4. Mai, war das etwa 3jährige Kind des Bahnmeisters Wüstefeld zu Höltinghausen auf das Trittbrett eines Waggons gestiegen, ohne von den Schaffnern bemerkt worden zu sein, und langte in Cloppenburg , zwar etwas verfroren, aber doch im ganzen wohlbehalten an. Auf seiner viertelstündigen Fahrt war es von seinem Schutzengel vor jeglichen Schaden bewahrt, und hatte die diensttuenden Wärter zwischen den beiden Stationen durch seine Ruhe, mit der es sich festgehalten hatte, in Staunen versetzt. Die Mutter des Kindes, welche dasselbe vermißt und vergeblich gesucht hatte, wurde durch Telegramm von dem glücklichen Verlauf der Fahrt in Kenntnis gesetzt und langte dann auch bald zu Fuß in Kloppenburg an, um den Ausreißer wieder an sich zu nehmen.“

Neues vom Handball

Liebe Eltern, liebe Spielerinnen, liebe Handballinteressierte,

obwohl wir in der dieser Saison bisher keine Handballspiele bestreiten konnten, haben wir doch sehr viele Dinge bewältigen und regeln müssen. Bedingt durch das Ausscheiden unseres Abteilungsleiters, Olaf Walter, und unseres Jugendobmannes, Franz-Josef Ortmann, ist es zu Beginn der Saison 2020/21 notwendig geworden, verschiedene Änderungen in der Handballabteilung vorzunehmen.

Aus der angefügten Neustrukturierung sind die Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung in der Handballabteilung des SVH ersichtlich. Darüber hinaus ist es erforderlich gewesen verschiedene Trainer/innen- und Betreuer/innpositionen (1. Damen, 2. Damen, D-Jugend und F-Jugend) neu zu besetzen. Weiterlesen

Erste Radtouren der „Freizeitradler“ abgesagt

Die seit einigen Jahren unter dem Dach des Heimatvereins Höltinghausen fahrenden „Höltinghauser Freizeitradler“ sagen die ersten drei Touren dieses Jahres ab. Da sich überwiegend ältere Radfahrer/innen an den Touren beteiligen, ist man in Zeiten von Corona lieber vorsichtig und kann auch nicht sicher sein, für die Kaffeepausen der Radler und Radlerinnen geeignete Lokale zu finden.
Normal finden die Radtouren an jedem dritten Mittwoch der Monate Mai bis Oktober statt. Die Abfahrt ist jeweils um 14.00 Uhr bei der Kirche in Höltinghausen.
Abgesagt sind jetzt die Fahrten am 19. Mai, 16. Juni und 21. Juli 2021.
Für die Termine am 18. August, 15. September und 20. Oktober 2021 gehen die Organisatoren davon aus, dass diese Fahrten dann stattfinden können.
Eingeladen sind jeweils alle interessierten Radlerinnen und Radler aus Höltinghausen, die sich an diesen Halbtagsfahrten in die Umgebung beteiligen wollen. Die Rückkehr ist jeweils etwa um 18.00/18.30 Uhr vorgesehen. Eine Altersgrenze nach oben oder unten gibt es bei diesen Fahrten nicht. Anmeldungen sind ebenfalls nicht erforderlich. In den letzten Jahren hat sich eine gewisse feste Teilnehmergruppe entwickelt, die sich aber immer über neue Teilnehmerinnen und Teilnehmer freut und sie gerne in die offene Gemeinschaft aufnimmt.
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Heinz Janßen
Eschstraße 11
49685 Höltinghausen
04473 / 1713 0177 / 50 90 159