Corona: Ab Do. 3.Juni weitere Lockerungen

Das Robert Koch-Institut hat eine 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner von 28,1 errechnet. Ab Mittwoch gelten im Landkreis die Regelungen der zweiten Maßnahmenstufe der Niedersächsischen Corona-Verordnung, ab Donnerstag die der ersten.

Ab Donnerstag, 3.Juni gilt folgendes:

  • Treffen mit zwei weiteren Personen aus einem anderen Hausstand sind erlaubt
  • Treffen von 10 Personen aus drei Haushalten sind erlaubt
  • Kinder unter 14, Geimpfte und Genesene zählen nicht dazu
  • Treffen von 10 Kindern bis 14 Jahren aus beliebig vielen Haushalten sind erlaubt
  • Kitas, die Tagespflege und Schulen wechseln ins Szenario A. Hier entfällt in vielen Bereichen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Aber: Die Pflicht zu zwei Tests pro Woche bleibt bestehen. Die Rückkehr in den Regelunterricht erfolgt nach Absprache der Schulen mit dem Landesschulamt
  • Besucher von Alten- und Pflegeheimen brauchen keine Tests mehr
  • Zugang zu Theatern und Kinos ohne Testpflicht
  • Museen, Zoos oder Tierparks können wieder die volle Zahl der Gäste empfangen ohne dass Sie getestet sein müssen
  • Solarien und Saunen sind wieder geöffnet
  • Man darf mit negativem Test wieder in Discotheken und Bars
  • Der Landkreis hebt die Maskenpflicht in der Fußgängerzone in Cloppenburg auf.

Zu den meisten Lockerungen gibt es wichtige Details zur Umsetzung und Einschränkungen, die in dieser Übersicht nicht erfasst worden sind. Daher empfiehlt der Landkreis einen Blick in die Informationen des Landes unter www.niedersachsen.de.

Quelle: Landkreis Cloppenburg

Ab Mittwoch weitere Corona Lockerungen

Aktuell befindet sich der Landkreis noch in der Maßnahmen-Einstufung der Niedersächsischen Corona-Verordnung in der dritten Stufe (Inzidenzwert über 50). Ab Mittwoch gelten die gelockerten Maßnahmen der zweiten Stufe (Inzidenzwert zwischen 35 und 50). Das bedeutet dann, dass die Testpflicht im Einzelhandel und in der Außengastronomie entfällt, die Innengastronomie mit Testpflicht öffnen darf und Schulen und Kindergärten und Krippen in den Regelbetrieb wechseln. Gleichzeitig ist es ab Mittwoch möglich, dass sich 10 Personen aus bis zu drei Hausständen oder sich ein Haushalt mit zwei weiteren Personen treffen kann. Weitere Informationen dazu findet man unter www.niedersachsen.de.

Ab Donnerstag ist dann eine weitere Lockerung zu erwarten, wenn dann die 7-Tagesinzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 35 lag

Quelle: Landkreis Cloppenburg

https://lkclp.de/aktuelles-presse/pressemitteilungen.php?aid=4454

Corona-Notbremse des Bundes ab 24. Mai außer Kraft

Im Landkreis Cloppenburg tritt die Corona-Notbremse des Bundes samt Maßnahmen am Montag (24. Mai) außer Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Nds. Corona-Verordnung wieder. Grundlage ist, dass der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Cloppenburg seit fünf Werktagen unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.

Daher wird ab Pfingstmontag 0.00 Uhr die Ausgangssperre aufgehoben. Weiter gelten folgende neue Regelungen für den Landkreis Cloppenburg:

Kontaktregelungen

  • Ein Haushalt plus zwei weitere Personen eines anderen Haushalts dürfen sich treffen.
  • Kinder unter 14 Jahren aus den beiden Haushalten sowie Genesene und vollständig Geimpfte werden nicht mitgezählt.
  • Zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt.

Gastronomie

  • Die Außengastronomie darf mit Hygienekonzept öffnen.
  • Es gibt eine Sperrstunde ab 23 Uhr.
  • Erforderlich ist ein negativer Testnachweis.

Körpernahe Dienstleistungen

  • Es muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden.
  • Wenn die Maske nicht durchgehend getragen werden kann, dann ist ein negativer Testnachweis erforderlich.

Einzelhandel

  • Auch der über die notwendige Grundversorgung hinausgehende Einzelhandel kann wieder öffnen.
  • In Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 200 Quadratmetern ist je nach Entscheidung der Betreiber ein Einkauf zum einen nach vorheriger Testung, zum anderen aber auch nach Terminvereinbarung möglich (Click and Meet).
  • Der Zugang zu Geschäften mit mehr als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche ist nur mit Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung zulässig.
  • Zudem haben die Betreiber der Läden die Personenzahlen unter Berücksichtigung der Größe der Verkaufsfläche zu begrenzen.
  • Die Testpflicht gilt nicht für Geschäfte der Grundversorgung (z. B. Supermärkte).

Tourismus

Beherbergungsbetriebe dürfen unter Beachtung folgender Punkte nun auch für touristische Zwecke wieder öffnen:

  • Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 Prozent belegt werden.
  • Für Ferienwohnungen und -häuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre, um die An- und Abreise zu entzerren.
  • Ein negativer Testnachweis ist bei der Anreise und anschließend mindestens zweimal pro Woche erforderlich.

Sport

Sportanlagen sind geöffnet mit erhöhten Anforderungen an das Hygienekonzept. Turn- und Sporthallen, Duschen und Umkleidekabinen bleiben weiterhin geschlossen.

Drinnen:

  • Nur unter Beachtung der aktuellen Kontaktbeschränkungen erlaubt.
  • Erwachsene und Trainer/Betreuer benötigen einen negativen Testnachweis.

Draußen:

  • Kontaktsport ist für maximal 30 Kinder/Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren zzgl. der betreuenden Personen in festen Gruppen möglich. Vollständig Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
  • Zulässig für wechselnde Personengruppen bis einschließlich 18 Jahren ist ausschließlich kontaktfreier Sport unter Einhaltung des Mindestabstands von 2 Metern oder wenn je Person eine Fläche von 10 qm zur Verfügung steht.
  • Negativ getestete Erwachsene dürfen im Freien kontaktlosen Sport treiben, sofern ein Abstand von jeweils 2 Metern eingehalten wird oder je Person eine Fläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung steht. Kontaktsport dürfen Erwachsene im Freien nur unter Einhaltung der Kontaktregelungen treiben, also mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts, wobei die zugehörigen Kinder bis einschließlich 14 Jahren, Genesene und vollständig Geimpfte nicht mitzählen.

Nutzung von Schwimmhallen: nur zur Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkursen sowie zur Durchführung von Reha-Maßnahmen. Erwachsene und Trainer/Betreuer benötigen einen negativen Testnachweis.

Kultur und Freizeit

Zoos, Tierparks und botanische Gärten können bis zu einer 50-prozentigen Kapazitätsgrenze ohne Test besucht werden. Geöffnet werden können dann jedoch nur die Außenbereiche. Sollen auch Innenräume geöffnet werden, gilt für alle nicht vollständig geimpften oder genesenen Besucher eine Testpflicht.

Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser und Kinos unter freiem Himmel dürfen unter folgenden Bedingungen öffnen:

  • Ausschließlich Sitzveranstaltungen (mit Abstand) mit maximal 250 Personen
  • Negativer Testnachweis erforderlich
  • Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske außerhalb des Sitzplatzes

Hinweis zu den Testungen

Wenn laut Verordnung ein negativer Testnachweis erforderlich ist, dann sind PCR-Tests, Schnelltests (z. B. in Testcentern, Apotheken und Arztpraxen) und Selbsttests erlaubt. Bei den Selbsttests ist wichtig, dass sie unter fachkundiger Aufsicht durchgeführt werden. Das ist mittlerweile zum Beispiel in vielen Geschäften des Einzelhandels möglich. Auch der Arbeitgeber darf einen Test beaufsichtigen. Es ist immer eine schriftliche oder digitale Bescheinigung über das negative Testergebnis erforderlich. Dieser Nachweis darf dann 24 Stunden verwendet werden. Personen, die als genesen oder als vollständig geimpft zählen, benötigen keinen Testnachweis.

Quelle https://lkclp.de/aktuelles-presse/pressemitteilungen.php

11. Adventsblasen am Samstag den 22.Dezember

In diesem Jahr findet am Samstag, den 22.Dezember zum elften Mal das Adventsblasen auf dem Höltinghausener Kirchplatz statt.

Seit 2008 wird das Fest von zahlreichen Helfern geplant und organisiert und hat sich seitdem immer weiterentwickelt. Das Musikkorps bedankt sich ausdrücklich bei allen Helfern für die Unterstützung. Durch die tatkräftige Hilfe konnte in den letzten Jahren das Adventsblasen zu einem erfolgreichen Event in Höltinghausen werden, was die ansteigenden Besucherzahlen zeigten. Durch weihnachtliche Musik vom Verein, bunten Lichtern und Buden ist dies ein Ort, an dem man sich auf das bevorstehende Weihnachtsfest einstimmen kann. Mit vielen „Hölkern“ und Besuchern aus nah und fern verbringt man gemütliche Stunden. Weiterlesen

2.000€ für neue Uniformen

logo2012-1-50wie in jedem Jahr eröffnete Pfarrer Michel Heyer mit einem Familiengottesdienst das Adventsblasen. Pfarrer Heyer freute sich über eine vollbesetzte Kirche und auch über die vielen Kinder, welche mit KeK (Kinder erleben Kirche) ihre „eigene kleine Messe“ in der Sakristei hatten. Musikalische Gesangseinlagen gab’s von der Höltinghauser Schola.

Nach der heiligen Messe empfing das Musikkorps die Kirchenbesucher auf dem Kirchplatz mit Weiterlesen

Adventsblasen Sonntag 18.Dez.

logo2012-1-50Das Musikkorps Höltinghausen und seine freiwilligen Helfer laden am Sonntag, 18.Dez. zum Adventsblasen auf den Kirchplatz in Höltinghausen ein. Die Veranstaltung beginnt um 15Uhr mit einem Familiengottesdienst mit KeK (Kinder erleben Kirche) in der Höltinghauser St. Aloysius Kirche. Gestaltet wird die hl. Messe von der Schola. Anschließend treffen sich alle auf dem Kirchplatz. Für Kinder sind Punsch, Kakao, Stockbrotbacken kostenlos und es gibt für Kinder von 16-20Uhr ein Betreuungsprogramm. Der weihnachtliche Event endet um 20:30Uhr.

Der Erlös geht in diesem Jahr an das Musikkorps Höltinghausen zum Kauf neuer Uniformen für die Jugend.

2.000EUR für den Förderverein

logo2012-1-50Das Adventsblasen war wieder ein voller Erfolg. Das Musikkorps konnte dem Förderverein der St. Aloysius Kirche in Höltinghausen einen Scheck im Wert von 2.000EUR überreichen.
Die Veranstaltung eröffnete Pfarrer Michel Heyer mit einem Familiengottesdienst. Für die Kinder gab’s Kek (Kinder erleben Kirche). Die Höltinghauser Schola gestaltete den Gottesdienst durch verschiedene Gesangseinlagen mit. Nach der heiligen Messe stand das Musikkorps auf dem Kirchplatz bereit und Weiterlesen

Adventsblasen 2015

logo2012-1-50Das Musikkorps Höltinghausen und seine freiwilligen Helfer laden am Sonntag, 20.Dez. zum Adventsblasen auf den Kirchplatz in Höltinghausen ein. Die Veranstaltung beginnt um 15Uhr mit einem Familiengottesdienst in der Höltinghauser St. Aloysius Kirche. Anschließend treffen sich alle auf dem Kirchplatz. Für Kinder sind Punsch, Kakao, Stockbrotbacken kostenlos und es gibt für Kinder ein Betreuungsprogramm.

 

Der Erlös geht in diesem Jahr an den „Förderverein St. Aloysius Höltinghausen e.V.“ zur Polsterung der Kniebänke in unserer Kirche.