Die Fußballabteilung des SV Höltinghausen lädt nach der Pandemie bedingten Pause alle fußballbegeisterten Mädchen und Jungen erneut zum alljährlichen Schnuppertraining ein. Alle Kinder der Jahrgänge 2015, 2016 und 2017 können am kommenden Samstag, 19. Juni, ganz unverbindlich an dieser ersten Übungseinheit teilnehmen. Interessierte Nachwuchskicker treffen sich dazu um 10 Uhr beim Sportplatz an der Grundschule in Höltinghausen. Normale Sportkleidung ist hierfür ausreichend. Wer im Vorfeld Fragen, oder an diesem Tag keine Zeit hat, kann sich gerne an Stephan Klaus (0173/1975513) wenden.
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Ameland-Tour des SVH findet leider nicht statt
Seit mehreren Jahren bietet der Sportverein Höltinghausen für seine
Nachwuchssportler/innen in einem Rhythmus von zwei Jahren, jeweils in den Sommerferien, eine Fahrt auf die niederländische Nordseeinsel Ameland an. Ursprünglich hätte im letzten Jahr wieder eine entsprechend Jugendfreizeit stattfinden sollen, diese wurde coronabedingt aber bereits auf dieses Jahr verschoben. Da aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie allerdings immer noch sehr viele Verhaltens- und Hygienemaßnahmen für eine solche Fahrt beachtet werden müssen, haben sich die Verantwortlichen des SVH schweren Herzen dazu entschlossen, die für diese Sommerferien geplante Fahrt komplett abzusagen.
Anfang des vergangenen Jahres mussten die Eltern bereits eine Anzahlung (Kosten für Unterkunft, Überfahrt usw.) für die Teilnehmer/innen leisten. Dieser entsprechende Betrag kann jetzt zwar leider nicht vollständig, allerdings zu einem großen Anteil erstattet werden. Die entsprechenden Unterlagen sind in den letzten Tagen an die Nachwuchssportler/innen verteilt worden. Sollte jemand aus Versehen keinen Zettel bekommen haben, möge er sich bitte direkt bei Matthias Ferneding oder Willi Böckmann vom Orgateam melden.
Neugestaltung Ortsdurchfahrt (mit Humor)
Corona: Ab Do. 3.Juni weitere Lockerungen
Das Robert Koch-Institut hat eine 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner von 28,1 errechnet. Ab Mittwoch gelten im Landkreis die Regelungen der zweiten Maßnahmenstufe der Niedersächsischen Corona-Verordnung, ab Donnerstag die der ersten.
Ab Donnerstag, 3.Juni gilt folgendes:
- Treffen mit zwei weiteren Personen aus einem anderen Hausstand sind erlaubt
- Treffen von 10 Personen aus drei Haushalten sind erlaubt
- Kinder unter 14, Geimpfte und Genesene zählen nicht dazu
- Treffen von 10 Kindern bis 14 Jahren aus beliebig vielen Haushalten sind erlaubt
- Kitas, die Tagespflege und Schulen wechseln ins Szenario A. Hier entfällt in vielen Bereichen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Aber: Die Pflicht zu zwei Tests pro Woche bleibt bestehen. Die Rückkehr in den Regelunterricht erfolgt nach Absprache der Schulen mit dem Landesschulamt
- Besucher von Alten- und Pflegeheimen brauchen keine Tests mehr
- Zugang zu Theatern und Kinos ohne Testpflicht
- Museen, Zoos oder Tierparks können wieder die volle Zahl der Gäste empfangen ohne dass Sie getestet sein müssen
- Solarien und Saunen sind wieder geöffnet
- Man darf mit negativem Test wieder in Discotheken und Bars
- Der Landkreis hebt die Maskenpflicht in der Fußgängerzone in Cloppenburg auf.
Zu den meisten Lockerungen gibt es wichtige Details zur Umsetzung und Einschränkungen, die in dieser Übersicht nicht erfasst worden sind. Daher empfiehlt der Landkreis einen Blick in die Informationen des Landes unter www.niedersachsen.de.
Quelle: Landkreis Cloppenburg
Corona bedingt muss auch im Jahr 2021 die Fronleichnamsprozession ausfallen.
An Fronleichnam gehen wir gemeinsam den traditionellen Weg, jährlich abwechselnd durch die Ortschaften Halen und Höltinghausen.
Das „Allerheiligste“ in der Monstranz, wird durch den jeweiligen Ort getragen.
Unter besonderem Einsatz der Nachbarschaften wird dieser gemeinsame Brauch auch heute noch gepflegt. Weiterlesen
Zeitensprung 3
„Oldenburger Zeitung für Volk und Heimat“
Cloppenburg, 16. Oct.. 1876
„Ein Dienstmädchen von hier, X.Y., welches sich in der letzten Zeit bei ihren Eltern in Höltinghausen aufgehalten, wurde vorige Woche verhaftet, da sie dringend verdächtig ist, ihr uneheliches Kind getötet zu haben. Die Leiche des Kindes ist dann auch vorgestern auf einem Kartoffelacker ausgegraben worden. Das Gericht sagt, es sei dies Kind schon das dritte, was die unnatürliche Mutter bei Seite geschafft habe.“
XY: Name ist bekannt.
Corona-Notbremse des Bundes ab 24. Mai außer Kraft
Im Landkreis Cloppenburg tritt die Corona-Notbremse des Bundes samt Maßnahmen am Montag (24. Mai) außer Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Nds. Corona-Verordnung wieder. Grundlage ist, dass der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Cloppenburg seit fünf Werktagen unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.
Daher wird ab Pfingstmontag 0.00 Uhr die Ausgangssperre aufgehoben. Weiter gelten folgende neue Regelungen für den Landkreis Cloppenburg:
Kontaktregelungen
- Ein Haushalt plus zwei weitere Personen eines anderen Haushalts dürfen sich treffen.
- Kinder unter 14 Jahren aus den beiden Haushalten sowie Genesene und vollständig Geimpfte werden nicht mitgezählt.
- Zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt.
Gastronomie
- Die Außengastronomie darf mit Hygienekonzept öffnen.
- Es gibt eine Sperrstunde ab 23 Uhr.
- Erforderlich ist ein negativer Testnachweis.
Körpernahe Dienstleistungen
- Es muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden.
- Wenn die Maske nicht durchgehend getragen werden kann, dann ist ein negativer Testnachweis erforderlich.
Einzelhandel
- Auch der über die notwendige Grundversorgung hinausgehende Einzelhandel kann wieder öffnen.
- In Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 200 Quadratmetern ist je nach Entscheidung der Betreiber ein Einkauf zum einen nach vorheriger Testung, zum anderen aber auch nach Terminvereinbarung möglich (Click and Meet).
- Der Zugang zu Geschäften mit mehr als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche ist nur mit Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung zulässig.
- Zudem haben die Betreiber der Läden die Personenzahlen unter Berücksichtigung der Größe der Verkaufsfläche zu begrenzen.
- Die Testpflicht gilt nicht für Geschäfte der Grundversorgung (z. B. Supermärkte).
Tourismus
Beherbergungsbetriebe dürfen unter Beachtung folgender Punkte nun auch für touristische Zwecke wieder öffnen:
- Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 Prozent belegt werden.
- Für Ferienwohnungen und -häuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre, um die An- und Abreise zu entzerren.
- Ein negativer Testnachweis ist bei der Anreise und anschließend mindestens zweimal pro Woche erforderlich.
Sport
Sportanlagen sind geöffnet mit erhöhten Anforderungen an das Hygienekonzept. Turn- und Sporthallen, Duschen und Umkleidekabinen bleiben weiterhin geschlossen.
Drinnen:
- Nur unter Beachtung der aktuellen Kontaktbeschränkungen erlaubt.
- Erwachsene und Trainer/Betreuer benötigen einen negativen Testnachweis.
Draußen:
- Kontaktsport ist für maximal 30 Kinder/Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren zzgl. der betreuenden Personen in festen Gruppen möglich. Vollständig Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
- Zulässig für wechselnde Personengruppen bis einschließlich 18 Jahren ist ausschließlich kontaktfreier Sport unter Einhaltung des Mindestabstands von 2 Metern oder wenn je Person eine Fläche von 10 qm zur Verfügung steht.
- Negativ getestete Erwachsene dürfen im Freien kontaktlosen Sport treiben, sofern ein Abstand von jeweils 2 Metern eingehalten wird oder je Person eine Fläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung steht. Kontaktsport dürfen Erwachsene im Freien nur unter Einhaltung der Kontaktregelungen treiben, also mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts, wobei die zugehörigen Kinder bis einschließlich 14 Jahren, Genesene und vollständig Geimpfte nicht mitzählen.
Nutzung von Schwimmhallen: nur zur Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkursen sowie zur Durchführung von Reha-Maßnahmen. Erwachsene und Trainer/Betreuer benötigen einen negativen Testnachweis.
Kultur und Freizeit
Zoos, Tierparks und botanische Gärten können bis zu einer 50-prozentigen Kapazitätsgrenze ohne Test besucht werden. Geöffnet werden können dann jedoch nur die Außenbereiche. Sollen auch Innenräume geöffnet werden, gilt für alle nicht vollständig geimpften oder genesenen Besucher eine Testpflicht.
Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser und Kinos unter freiem Himmel dürfen unter folgenden Bedingungen öffnen:
- Ausschließlich Sitzveranstaltungen (mit Abstand) mit maximal 250 Personen
- Negativer Testnachweis erforderlich
- Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske außerhalb des Sitzplatzes
Hinweis zu den Testungen
Wenn laut Verordnung ein negativer Testnachweis erforderlich ist, dann sind PCR-Tests, Schnelltests (z. B. in Testcentern, Apotheken und Arztpraxen) und Selbsttests erlaubt. Bei den Selbsttests ist wichtig, dass sie unter fachkundiger Aufsicht durchgeführt werden. Das ist mittlerweile zum Beispiel in vielen Geschäften des Einzelhandels möglich. Auch der Arbeitgeber darf einen Test beaufsichtigen. Es ist immer eine schriftliche oder digitale Bescheinigung über das negative Testergebnis erforderlich. Dieser Nachweis darf dann 24 Stunden verwendet werden. Personen, die als genesen oder als vollständig geimpft zählen, benötigen keinen Testnachweis.
Quelle https://lkclp.de/aktuelles-presse/pressemitteilungen.php
Zeitensprung 2
„Oldenburger Zeitung für Volk und Heimat“ vom 13.07.1875
Emstek, 3. Juli
„Am Nachmittag des 29. Juni wüthete in hiesiger Gegend ein furchtbares Gewitter. Der Blitz fuhr in die Windmühle zu Höltinghausen, zertrümmerte den einen Flügel, zerriß die Achse, fuhr dann zerstörend in das Getriebe und bahnte sich durch die Mauer einen Weg ins Freie. Der angerichtete Schaden wird auf 6000 M. geschätzt. – In Echterholte wurde eine Eiche zertrümmert, in Garthe fuhr der Blitz in eine Heerde Schaafe; zehn lagen betäubt am Boden, erholten sich aber wieder.“
Wer sich selber über Berichte aus alten Zeiten informieren möchte, kann dies in der Landesbibliothek Oldenburg digital machen. Viel Spaß dabei.
Ortsdurchfahrt, Endspurt
SV Bethen verstärkt JSG Höltinghausen/Emstek

Haben jetzt die Erweiterung der Jugendspielgemeinschaft zur kommenden Saison beschlossen (v.li.): Andreas Drzemalla und Josef Wendeln (beide SV Höltinghausen), Rainer Hülskamp und Andreas Mählmann (beide SV Emstek) sowie Andreas Schönbrunn und Ludger Buske (beide SV Bethen)
Bereits seit der Saison 2013/14 spielen die Fußball-Jugendmannschaften des SV Emstek und des SV Höltinghausen – von der C- bis hoch zur A-Jugend – als Jugend-Spielgemeinschaft. Seit der Saison 2016/17 wurde diese Kooperation zusätzlich um die Nachwuchskicker der D-Jugend erweitert. In den vergangenen Jahren hat sich die Zusammenarbeit der beiden Vereine zu einem echten Erfolgsmodell entwickelt. So spielen beispielsweise die ersten Mannschaften der B- und C-Jugend in der Bezirksliga, während die A-Jugendlichen aktuell sogar in der Landesliga angesiedelt sind.
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