Aktuell befindet sich der Landkreis noch in der Maßnahmen-Einstufung der Niedersächsischen Corona-Verordnung in der dritten Stufe (Inzidenzwert über 50). Ab Mittwoch gelten die gelockerten Maßnahmen der zweiten Stufe (Inzidenzwert zwischen 35 und 50). Das bedeutet dann, dass die Testpflicht im Einzelhandel und in der Außengastronomie entfällt, die Innengastronomie mit Testpflicht öffnen darf und Schulen und Kindergärten und Krippen in den Regelbetrieb wechseln. Gleichzeitig ist es ab Mittwoch möglich, dass sich 10 Personen aus bis zu drei Hausständen oder sich ein Haushalt mit zwei weiteren Personen treffen kann. Weitere Informationen dazu findet man unter www.niedersachsen.de.
Ab Donnerstag ist dann eine weitere Lockerung zu erwarten, wenn dann die 7-Tagesinzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 35 lag
Quelle: Landkreis Cloppenburg
https://lkclp.de/aktuelles-presse/pressemitteilungen.php?aid=4454