Corona: Ab Do. 3.Juni weitere Lockerungen

Das Robert Koch-Institut hat eine 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner von 28,1 errechnet. Ab Mittwoch gelten im Landkreis die Regelungen der zweiten Maßnahmenstufe der Niedersächsischen Corona-Verordnung, ab Donnerstag die der ersten.

Ab Donnerstag, 3.Juni gilt folgendes:

  • Treffen mit zwei weiteren Personen aus einem anderen Hausstand sind erlaubt
  • Treffen von 10 Personen aus drei Haushalten sind erlaubt
  • Kinder unter 14, Geimpfte und Genesene zählen nicht dazu
  • Treffen von 10 Kindern bis 14 Jahren aus beliebig vielen Haushalten sind erlaubt
  • Kitas, die Tagespflege und Schulen wechseln ins Szenario A. Hier entfällt in vielen Bereichen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Aber: Die Pflicht zu zwei Tests pro Woche bleibt bestehen. Die Rückkehr in den Regelunterricht erfolgt nach Absprache der Schulen mit dem Landesschulamt
  • Besucher von Alten- und Pflegeheimen brauchen keine Tests mehr
  • Zugang zu Theatern und Kinos ohne Testpflicht
  • Museen, Zoos oder Tierparks können wieder die volle Zahl der Gäste empfangen ohne dass Sie getestet sein müssen
  • Solarien und Saunen sind wieder geöffnet
  • Man darf mit negativem Test wieder in Discotheken und Bars
  • Der Landkreis hebt die Maskenpflicht in der Fußgängerzone in Cloppenburg auf.

Zu den meisten Lockerungen gibt es wichtige Details zur Umsetzung und Einschränkungen, die in dieser Übersicht nicht erfasst worden sind. Daher empfiehlt der Landkreis einen Blick in die Informationen des Landes unter www.niedersachsen.de.

Quelle: Landkreis Cloppenburg